Meinekestr. 26
10719 Berlin welcome@twt-law.de ImpressumVerantwortlich für den Inhalt dieser Seiten: Thur Winkler Tappe Partnerschaft von Rechtsanwälten Anschrift der Niederlassung: Meinekestr. 26, 10719 Berlin Tel: 030 88 59 57 200 Fax: 030 88 59 57 800 / 900 Mail: welcome@twt-law.de Zur Kontaktaufnahme bitte möglichst die unter "Kontakt" ersichtlichen direkten E-Mailadressen verwenden. Rechtsform: Partnerschaftsgesellschaft Eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Berlin-Charlottenburg PR 571 Ust-ID: DE262634894 Mitglieder der Partnerschaft (Partner) sind:
Sämtliche Partner sind einzeln vertretungsberechtigt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, die Notare Mitglieder der Berliner Notarkammer. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" sowie die Berufsbezeichnung "Notar" ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Zuständige Anwaltskammer: Rechtsanwaltskammer Berlin Littenstr. 9 10179 Berlin Aufsichtsbehörde für Notare: Der Präsident des Landgerichts Berlin Tegeler Weg 17-21 10617 Berlin Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung , Fachanwaltsordnung, BRAGO/RVG, Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Sie finden den Inhalt der standesrechtlichen Bestimmungen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Berufsrecht/Berufsregeln". Die berufsrechtlichen Regelungen für Notare finden Sie unter www.bnotk.de, wenn Sie dort dem Link zu "Texte Berufsrecht" folgen. Berufshaftplichtversicherung: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin Räumlicher Geltungsbereich bei anwaltlicher Tätigkeit: Die Versicherung gilt für alle Tätigkeiten von in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten und unterhaltenen Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht und bei der Vertretung vor europäischen Gerichten, nicht aber bei Tätigkeiten vor sonstigen ausländischen Gerichten. Räumlicher Geltungsbereich bei notarieller Tätigkeit: Wie bei anwaltlicher Tätigkeit, allerdings nicht für Ersatzansprüche aus der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung über außereuropäisches Recht, es sei denn, dass die Amtspflichtverletzung darin besteht, dass die Möglichkeit der Anwendbarkeit dieses Rechts nicht erkannt wurde. |